Die Unterstufe der Europaschule

Die Unterstufe umfasst die Jahrgänge 5-7. Die Abteilung wird kommissarisch von Frau Conny Flohr sowie von den zuständigen Beratungslehrerinnen Janina Goehrke-Sander und Carina Müller geleitet.

Im fünften Jahrgang

Im fünften Jahrgang stehen den Schülerinnen und Schülern Klassenpaten mit Rat und Tat zur Seite. Dies sind Jungen und Mädchen des neunten Jahrganges.

Neben den bekannten Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch, Kunst, Religionslehre, Musik und Sport gibt es bei uns an der Europaschule einige Besonderheiten:

  • Das Fach Gesellschaftslehre zum Beispiel umfasst die Fächer Geschichte, Erdkunde, Wirtschaftslehre und Politik.
  • Die Naturwissenschaft beinhaltet die Fächer Physik, Biologie und Chemie.
  • Mit dem Fach Arbeitslehre werden die Fächer Technik und Hauswirtschaft abgedeckt.

Diese Fächer werden in den entsprechenden Jahrgängen angeboten.

Im sechsten Jahrgang

Am Ende des sechsten Jahrgangs wählen die Schülerinnen und Schüler ein Wahlpflichtfach. Hierzu gibt es selbstverständlich vorab einen Informationsabend für alle Eltern. Dieser findet am 02.05.2024 um 19 Uhr in der Mensa der Europaschule Dortmund statt. Weitere Fragen werden in einem Flyer zum Informationsabend beantwortet.

 Die folgenden Fächer stehen zur Auswahl:

  • Spanisch
  • Französisch
  • Wirtschaft und Arbeitswelt (ehem. Arbeitslehre)
  • Informatik
  • Naturwissenschaften
  • Darstellen und Gestalten

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Fächern haben wir für Sie in einem Infoheft zur WP-Wahl zusammengestellt. Außerdem können Sie hier direkt den Wahlbogen herunterladen.

Im siebten Jahrgang

Ab Klasse 7 werden die Fächer Mathematik und Englisch leistungsdifferenziert angeboten. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihres Leistungsstandes in einem Grundkurs (GK) oder einem Erweiterungskurs (EK) unterrichtet werden.

Ein Kurswechsel ist in der Regel zum Schuljahreswechsel möglich, wenn die Noten und eine damit verbundene Prognose dies zulassen.

In der Unterstufe werden alle Lerndenden grundsätzlich versetzt. Eine Klassenwiederholung ist nicht vorgesehen. Diese kann jedoch von den Eltern beantragt werden. Zudem kann eine Wiederholung aus pädagogischen Gründen notwendig sein (z.B. bei langen Erkrankungen).

Für alle Jahrgänge gilt das Schulgesetz des Landes NRW (SchulG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-SI).